Ja, natürlich. 16 - 18-jährige müssen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mit sich führen. Kinder können in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen. Sind die begleitenden Erwachsenen nicht die Erziehungsberechtigten, ist auch hier eine entsprechende Bescheinigung erforderlich.